Preis der Landesregierung für Betriebs- und Personalräte sowie für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitbestimmung ist ein Garant für gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ein Teil der Demokratie.
Sie lebt vom Einsatz engagierter Menschen an ihrem Arbeitsplatz. Mit ihrer ganzen Kraft setzen sie sich für ihre Kolleginnen und Kollegen ein: Im Betriebs- und Personalrat oder als Jugend- und Auszubildendenvertretung. Dieses Engagement möchte die Landesregierung mit der Verleihung eines Mitbestimmungspreises in drei Kategorien würdigen. Die Preisverleihung erfolgt am 29. April 2024 im Rahmen des Arbeitnehmerempfangs der Landesregierung.
Grußwort der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig zum Betriebs- und Personalrätepreis
Gute Arbeit für gute Löhne in Mecklenburg-Vorpommern: Das ist eines der zentralen Anliegen der Landesregierung. Doch längst geht es bei der Arbeit um mehr als die bloße Erwerbstätigkeit. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen ebenso gute Bedingungen vorfinden, beispielsweise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Gleiches gilt für Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Zur Demokratie gehört, dass Menschen mitreden, auf Missstände hinweisen und ihre Interessen vertreten können. Mit dem von der Landesregierung ins Leben gerufenen Betriebs- und Personalrätepreis wollen wir das Engagement und den Mut der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würdigen, die sich mit ganzer Kraft für ihre Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber einsetzen. Die Beispiele sind vielfältig: Sie kämpfen für mehr Mitspracherecht, Geschlechtergerechtigkeit oder zeigen Wege auf, wie Arbeit zukünftig aussehen könnte. Auch soll dieser Preis den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in M-V zeigen: Die Landesregierung steht fest an ihrer Seite.
Um was geht es genau?
Es geht um konkrete Projekte und Ideen von Mitbestimmungsgremien.
Das können zum Beispiel Maßnahmen zur Arbeitsplatz- oder Standortsicherung, gute Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Aktionen oder Konzepte sein.
Es werden Preise in drei Kategorien vergeben:
Mitbestimmung – stark gemacht
Ausgezeichnet werden Projekte, mit denen Mitbestimmung gestärkt worden ist oder Strukturen neu geschaffen wurden. Zum Beispiel die Gründung eines Betriebsrates, das Durchsetzen von Mitbestimmung gegen Widerstände, erfolgreiche Überzeugungsarbeit bei den Beschäftigten durch besondere Maßnahmen.
Mitbestimmung – gut eingebracht
Ausgezeichnet werden Projekte, die Arbeitsbedingungen konkret verbessert haben, egal aus welchem Bereich. Zum Beispiel zur Bewältigung der Transformation, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitssicherheit, Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit etc.
Genauso ausgezeichnet werden Projekte, mit denen die Beschäftigten bei der Umsetzung von Mitbestimmung besonders gut beteiligt wurden, zum Beispiel durch neue Diskussions- oder Umfrageverfahren oder Ähnliches.
Mitbestimmung – neu gedacht
Ausgezeichnet werden Projekte, bei denen neue Wege gegangen worden sind. Zum Beispiel bei der betrieblichen Zusammenarbeit oder dem Abschluss einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Es geht um neue Ideen oder Prozesse, die in ein Unternehmen oder die Dienststelle eingebracht worden sind.
Bewerbungen müssen nicht auf eine Kategorie abzielen. Die Einordnung übernimmt die Jury.
Preise und Verleihung
Die Preise werden im Frühjahr 2024 vergeben. Die Verleihung findet im Rahmen des Arbeitnehmerempfangs der Landesregierung
am 29. April 2024 statt und erfolgt durch die Ministerpräsidentin.
Die Preisträger erhalten eine Plakette, die im Betrieb eingeweiht wird, sowie eine Urkunde.
Jedes ausgezeichnete Gremium wird zudem mit einem durch die Landesregierung finanzierten kurzen Imagefilm porträtiert, den dieses zur freien Verfügung gestellt bekommt. Außerdem wird er auf der Homepage und in den Social-Media-Kanälen des DGB veröffentlicht.
Die Jury
Die Jury setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, der DGB-Gewerkschaften und der Wissenschaft zusammen.
Jetzt bewerben
Bewerben können sich Gremien mit ihren Projekten aus den Jahren 2022 und 2023.
Einsendeschluss ist der 15. März 2024.