Preis der Landesregierung für Betriebs- und Personalräte sowie für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitbestimmung ist ein Garant für gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ein Teil der Demokratie.
Sie lebt vom Einsatz engagierter Menschen an ihrem Arbeitsplatz. Mit ihrer ganzen Kraft setzen sie sich für ihre Kolleginnen und Kollegen ein: Im Betriebs- und Personalrat oder als Jugend- und Auszubildendenvertretung. Dieses Engagement möchte die Landesregierung mit der Verleihung eines Mitbestimmungspreises in drei Kategorien würdigen. Die Preisverleihung erfolgt im April 2025 im Rahmen des Arbeitnehmerempfangs der Landesregierung.
Grußwort der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig zum Betriebs- und Personalrätepreis
Die wichtigste Aufgabe der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ist es, das Land wirtschaftlich weiter voranzubringen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass gute Arbeitsplätze mit fairen Löhnen entstehen und gesichert werden. Jedoch ist Arbeit heute mehr als reiner Lohnerwerb. Die Beschäftigten wünschen sich zu Recht gute und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Und sie wollen auch mitbestimmen, was in ihrem Unternehmen passiert.
Der Betriebs- und Personalrätepreis der Landesregierung ist eine Auszeichnung für den Einsatz und den Mut derjenigen, die volles Engagement für ihr Kollegium und für das Unternehmen zeigen. Sie setzen sich für ein größeres Recht auf Mitsprache ein, engagieren sich für Gleichstellung der Geschlechter oder stellen Möglichkeiten vor, wie Arbeit in Zukunft gestaltet werden kann. Darüber hinaus soll die Auszeichnung den Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass die Landesregierung hinter ihnen steht.
Das Engagement in Betriebs- und Personalräten tut MV gut. Dafür herzlichen Dank und weiterhin viel Kraft und Erfolg im Sinne aller Beschäftigten.
Um was geht es genau?
Es geht um konkrete Projekte und Ideen von Mitbestimmungsgremien.
Das können zum Beispiel Maßnahmen zur Arbeitsplatz- oder Standortsicherung, gute Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Aktionen oder Konzepte sein.
Es werden Preise in drei Kategorien vergeben:
Mitbestimmung – stark gemacht
Ausgezeichnet werden Projekte, mit denen Mitbestimmung gestärkt worden ist oder Strukturen neu geschaffen wurden. Zum Beispiel die Gründung eines Betriebsrates, das Durchsetzen von Mitbestimmung gegen Widerstände, erfolgreiche Überzeugungsarbeit bei den Beschäftigten durch besondere Maßnahmen.
Mitbestimmung – gut eingebracht
Ausgezeichnet werden Projekte, die Arbeitsbedingungen konkret verbessert haben, egal aus welchem Bereich. Zum Beispiel zur Bewältigung der Transformation, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitssicherheit, Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit etc.
Genauso ausgezeichnet werden Projekte, mit denen die Beschäftigten bei der Umsetzung von Mitbestimmung besonders gut beteiligt wurden, zum Beispiel durch neue Diskussions- oder Umfrageverfahren oder Ähnliches.
Mitbestimmung – neu gedacht
Ausgezeichnet werden Projekte, bei denen neue Wege gegangen worden sind. Zum Beispiel bei der betrieblichen Zusammenarbeit oder dem Abschluss einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Es geht um neue Ideen oder Prozesse, die in ein Unternehmen oder die Dienststelle eingebracht worden sind.
Bewerbungen müssen nicht auf eine Kategorie abzielen. Die Einordnung übernimmt die Jury.
Preise und Verleihung
Die Preise werden im Frühjahr 2025 vergeben. Die Verleihung findet im Rahmen des Arbeitnehmerempfangs der Landesregierung
im April 2025 statt und erfolgt durch die Ministerpräsidentin.
Die Preisträger erhalten eine Plakette, die im Betrieb eingeweiht wird, sowie eine Urkunde.
Jedes ausgezeichnete Gremium wird zudem mit einem durch die Landesregierung finanzierten kurzen Imagefilm porträtiert, den dieses zur freien Verfügung gestellt bekommt. Außerdem wird er auf der Homepage und in den Social-Media-Kanälen des DGB veröffentlicht.
Die Jury
Die Jury setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, der DGB-Gewerkschaften und der Wissenschaft zusammen.
Jetzt bewerben
Bewerben können sich Gremien mit ihren Projekten aus den Jahren 2023 und 2024.
Einsendeschluss ist der 31. März 2025.