Betriebs- und Personalrätepreis MV

FAQ

Fragen und Antworten zur Bewerbung

Grundsätzlich können Sie sich mit jedem Projekt bewerben. Für eine kurze Beratung zur Bewerbung steht Ihnen aber auch der DGB in M-V zur Verfügung. Diesen erreichen Sie unter info@mitbestimmung-mv.de. Ihre zuständige Gewerkschaft unterstützt Sie sicher auch gern beim Bewerbungsprozess.

Es können Projekte von Einzelpersonen oder von einem Gremium vorgeschlagen werden. Wir gehen aber grundsätzlich davon aus, dass Ihr Projekt eine Teamleistung ist, die das ganze Gremium betrifft. Daher wird auch das ganze Gremium gewürdigt.

Bewerben können sich die Betriebs- und Personalräte auf Eigeninitiative, außerdem sind die zuständigen Gewerkschaften vorschlagsberechtigt. Sollten Sie einen guten Vorschlag haben, sprechen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen gern an.

Die Preisverleihung dient der Würdigung der ausgezeichneten Betriebs- und Personalräte, daher wäre eine Anwesenheit sehr wünschenswert. Es sollte mindestens eine Person des Gremiums eine Anwesenheit ermöglichen.

Geehrt wird das Gremium. Sollte der Betriebs- oder Personalrat noch existieren, kann das Projekt auch vorgeschlagen werden, wenn die handelnden Personen teilweise gewechselt haben.

Zunächst einmal sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Betriebs- oder Personalrat grundsätzlich selbstständige und voneinander unabhängige Interessenvertretungen. Betriebs- oder Personalrat und Gewerkschaften arbeiten vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen. Die Gewerkschaften setzen sich daher besonders für die Würdigung der guten Arbeit von Betriebs- und Personalräten ein und unterstützen daher in besonderen Maßen die Verleihung des Preises. Da die Gewerkschaften gute Kenntnisse über erfolgreiche Projekte von Betriebs- und Personalräten haben, sind sie für den Betriebs- und Personalrätepreis vorschlagsberechtigt und stellen drei Mitglieder der Jury.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner.

Einsendeschluss
15. März 2024!

Preise und Verleihung

im Rahmen des Arbeitnehmerempfangs der Landesregierung am 29. April 2024

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